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Allgemeine Geschäftsbedingungen

Stand: Juni 2026

§ 1 Geltungsbereich und Anbieter

(1) Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen (nachfolgend „AGB") gelten für sämtliche Verträge über Dienstleistungen – insbesondere Beratung, Konzeption, Softwareentwicklung und projektbezogene IT-Leistungen –, die zwischen der Jeddamowski GbR – KM Project Solutions, Rübenstr. 13, 44319 Dortmund (nachfolgend „Anbieter") und dem Kunden geschlossen werden.

(2) Diese AGB gelten ausschließlich gegenüber Unternehmern im Sinne des § 14 BGB, juristischen Personen des öffentlichen Rechts und öffentlich-rechtlichen Sondervermögen. Ein Vertragsschluss mit Verbrauchern (§ 13 BGB) erfolgt auf Grundlage dieser AGB nicht.

(3) Abweichende, entgegenstehende oder ergänzende Bedingungen des Kunden werden nicht Vertragsbestandteil, es sei denn, der Anbieter stimmt ihrer Geltung ausdrücklich in Textform zu.

(4) Für die Nutzung der Software „Privocal" gelten gesonderte Allgemeine Geschäftsbedingungen, die unter https://privocal.de/ bereitgestellt werden. Gegenstand der vorliegenden AGB sind ausschließlich die in Absatz (1) genannten Dienstleistungen.

§ 2 Vertragsgegenstand und Art der Leistung

(1) Der Anbieter erbringt seine Leistungen als Dienstleistungen im Sinne der §§ 611 ff. BGB. Geschuldet ist das fachgerechte Tätigwerden, nicht jedoch ein bestimmter Arbeitserfolg oder die Herstellung eines konkreten Werks.

(2) Inhalt und Umfang der Leistungen ergeben sich aus dem jeweiligen Angebot bzw. der Auftragsbestätigung des Anbieters. Leistungsbeschreibungen auf der Website des Anbieters sind unverbindlich und stellen kein bindendes Angebot dar.

(3) Der Anbieter ist berechtigt, zur Erbringung der Leistungen fachkundige Dritte (Subunternehmer) einzusetzen.

§ 3 Vertragsschluss

(1) Die Darstellung der Leistungen auf der Website stellt kein verbindliches Angebot des Anbieters dar.

(2) Der Vertrag kommt durch ein Angebot des Anbieters und dessen Annahme durch den Kunden oder durch eine Auftragsbestätigung des Anbieters zustande. Die Kommunikation in Textform (z. B. per E-Mail) genügt.

§ 4 Mitwirkungspflichten des Kunden

(1) Der Kunde stellt dem Anbieter alle für die Leistungserbringung erforderlichen Informationen, Unterlagen, Daten, Systeme und Zugänge rechtzeitig, vollständig und in geeigneter Form zur Verfügung.

(2) Der Kunde benennt einen verantwortlichen Ansprechpartner mit der erforderlichen Entscheidungskompetenz.

(3) Kommt der Kunde seinen Mitwirkungspflichten nicht rechtzeitig nach, gehen hierdurch bedingte Verzögerungen nicht zu Lasten des Anbieters. Entstehender Mehraufwand wird nach Aufwand gemäß § 5 vergütet.

§ 5 Vergütung und Abrechnung nach Aufwand

(1) Die Vergütung erfolgt nach Aufwand auf Grundlage der vereinbarten Stunden- bzw. Tagessätze. Maßgeblich ist die tatsächlich für den Kunden aufgewendete Zeit.

(2) Der Anbieter weist den Aufwand auf Verlangen des Kunden in nachvollziehbarer Form nach (Tätigkeitsnachweis).

(3) Kostenschätzungen, Budgets und Aufwandsprognosen sind unverbindlich und stellen keine Festpreiszusage dar. Zeichnet sich eine wesentliche Überschreitung einer Schätzung ab, informiert der Anbieter den Kunden rechtzeitig.

(4) Reisekosten, Auslagen und Fremdkosten werden gesondert nach tatsächlichem Anfall berechnet, soweit dies vereinbart ist.

(5) Der Anbieter ist Kleinunternehmer im Sinne des § 19 Abs. 1 UStG; Umsatzsteuer wird daher nicht ausgewiesen und nicht berechnet.

§ 6 Zahlungsbedingungen

(1) Rechnungen sind innerhalb von 14 Tagen ab Rechnungsdatum ohne Abzug zur Zahlung fällig, sofern nichts anderes vereinbart ist.

(2) Bei länger andauernden Projekten ist der Anbieter berechtigt, erbrachte Leistungen monatlich nach Aufwand abzurechnen sowie angemessene Abschlagszahlungen zu verlangen.

(3) Mit Ablauf der Zahlungsfrist kommt der Kunde in Verzug. Es gelten die gesetzlichen Regelungen über den Zahlungsverzug.

§ 7 Termine und Fristen

(1) Angegebene Termine und Fristen sind unverbindlich, sofern sie nicht ausdrücklich in Textform als verbindlich vereinbart wurden.

(2) Verzögerungen aufgrund höherer Gewalt oder aus dem Verantwortungsbereich des Kunden verlängern vereinbarte Fristen angemessen.

§ 8 Nutzungsrechte an Arbeitsergebnissen

(1) An urheberrechtlich schutzfähigen Arbeitsergebnissen räumt der Anbieter dem Kunden mit vollständiger Bezahlung der hierauf entfallenden Vergütung das einfache, zeitlich und räumlich unbeschränkte Nutzungsrecht für den vertraglich vorgesehenen Zweck ein.

(2) Bis zur vollständigen Bezahlung verbleiben sämtliche Rechte an den Arbeitsergebnissen beim Anbieter.

(3) Der Anbieter bleibt berechtigt, das bei der Leistungserbringung erworbene allgemeine Know-how (Ideen, Konzepte, Methoden und Techniken) auch für andere Aufträge frei zu verwenden.

§ 9 Vertraulichkeit

(1) Die Parteien behandeln alle als vertraulich gekennzeichneten oder erkennbar vertraulichen Informationen der jeweils anderen Partei vertraulich und verwenden sie ausschließlich zu Vertragszwecken.

(2) Diese Verpflichtung besteht auch nach Beendigung des Vertragsverhältnisses fort.

(3) Der Anbieter ist berechtigt, den Kunden und das durchgeführte Projekt als Referenz zu nennen, sofern der Kunde dem nicht in Textform widerspricht.

§ 10 Gewährleistung

(1) Da der Anbieter Dienstleistungen im Sinne der §§ 611 ff. BGB schuldet, findet werkvertragliches Gewährleistungsrecht keine Anwendung. Der Anbieter erbringt seine Leistungen mit der gebotenen Sorgfalt nach dem anerkannten Stand der Technik.

(2) Beanstandungen sind dem Anbieter unverzüglich in Textform anzuzeigen, um eine zeitnahe Klärung und ggf. Nachbesserung im Rahmen der Dienstleistung zu ermöglichen.

§ 11 Haftung

(1) Der Anbieter haftet unbeschränkt für Vorsatz und grobe Fahrlässigkeit sowie für Schäden aus der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit.

(2) Bei einfacher Fahrlässigkeit haftet der Anbieter nur bei der Verletzung einer wesentlichen Vertragspflicht (Kardinalpflicht), deren Erfüllung die ordnungsgemäße Durchführung des Vertrags überhaupt erst ermöglicht und auf deren Einhaltung der Kunde regelmäßig vertrauen darf. In diesem Fall ist die Haftung auf den vertragstypischen, vorhersehbaren Schaden begrenzt.

(3) Eine darüber hinausgehende Haftung des Anbieters – insbesondere für einfache Fahrlässigkeit außerhalb der in Absatz (2) genannten wesentlichen Vertragspflichten – ist ausgeschlossen.

(4) Die Haftung nach dem Produkthaftungsgesetz bleibt unberührt.

(5) Der Kunde bleibt für die regelmäßige und sachgerechte Sicherung seiner Daten selbst verantwortlich.

§ 12 Vertragsdauer und Kündigung

(1) Projektbezogene Verträge enden mit der vollständigen Erbringung der vereinbarten Leistungen.

(2) Das Recht beider Parteien zur Kündigung des Dienstverhältnisses nach den gesetzlichen Vorschriften (§§ 620 ff. BGB) sowie zur außerordentlichen Kündigung aus wichtigem Grund (§ 626 BGB) bleibt unberührt.

(3) Kündigungen bedürfen der Textform. Bis zur Wirksamkeit der Kündigung erbrachte Leistungen sind nach Aufwand zu vergüten.

§ 13 Schlussbestimmungen

(1) Änderungen und Ergänzungen des Vertrags sowie dieser AGB bedürfen der Textform.

(2) Es gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland unter Ausschluss des UN-Kaufrechts (CISG).

(3) Ausschließlicher Gerichtsstand für alle Streitigkeiten aus und im Zusammenhang mit dem Vertragsverhältnis ist der Geschäftssitz des Anbieters in Dortmund, sofern der Kunde Kaufmann, juristische Person des öffentlichen Rechts oder öffentlich-rechtliches Sondervermögen ist.

(4) Sollten einzelne Bestimmungen dieser AGB unwirksam sein oder werden, bleibt die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen hiervon unberührt.

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